"Stellen Sie sich vor, bei mir haben sie eingebrochen. Dabei habe ich, genau wie es empfohlen wurde, abschließbare Fenstergriffe angebracht." Dies erzählte uns ein Kunde. Alles was man unternimmt, um Tätern einen Einbruch zu erschweren hat seine Berechtigung. So ist es auch mit den abschließbaren Fenstergriffen. Hebelt ein Täter ein Fenster oder die Terrassentür auf, bieten herkömmliche abschließbare Fenstergriffe keinen Schutz. Sie verhindern aber das Eindringen, wenn Einbrecher das Fenster einschlage, durch das Loch in der Scheibe greifen und dann den Fenstergriff öffnen wollen. Bitte beachten: Gegen das Aufhebeln von Fenstern und Terrassentüren solltem beim Nachrüsten Zusatzschlösser nach DIN 18104-1 oder Pilzkopfzapfen nach DIN 18104-2 eingebaut werden. Fragen Sie Ihren Fachhandwerker!
(Quelle: Volksstimme vom 28. Februar 2018)