Letzte Woche hatte meine Frau Geburtstag. Was schenken? Einen GUTSCHEIN für .... Wäre nur da das Problem des Einlösens nicht.
Also wir (meine Liebe und ich) waren unterwegs um einen GUTSCHEIN einzulösen für eine Wook Pfanne. Der Gutscheinbetrag war 40 Euro und die Pfanne kostete nur 21 Euro (Sonderangebot). Alles kein Problem denkt man. Nicht so in Deutschalnd. Die Verkäuferin wollte uns nicht den Restbetrag auf dem Gutschein über 19 Euro ausweisen.
"Wir können doch noch etwas kaufen!" (Wollte meine Frau aber nicht)
"Die Verkäuferin wird den Gutschein für uns aufbewahren." (Wenn wir dann vielleicht in 6 Monaten wieder kommen, mal sehen ob wir diesen dann wieder finden. Wollte meine Frau und ich nicht).
"Wir könnten ja 21 Euro bar bezahlen und den Gutschein dann später einmal einlösen." (Wenn Sie dann gerade nicht da ist. Für was haben wir denn dann den Gutschein?)
Das Problem: die Verkäuferin wusste nicht wie man diesen Vorgang in der neuen Registrierkasse verbucht.
Die Lösung: meine Frau telefonierte mit der Hauptstelle und klärte gemeinsam mit der Verkäuferin und der Registrierkasse das Problem.
Die Herzlichkeit: die Verkäuferin attestierte meiner Frau Ihre Geduld. Was war mit meiner?
P.S.: Mal sehen, was mit dem GUTSCHEIN (Frisörbesuch), den ich meiner Frau zum Geburtstag schenkte, so alles passiert?
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